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Katechismus der Neuapostolischen Kirche

5.3.8.2 Verbot des Diebstahls im Alten Testament

Ursprünglich sollte mit dem Gebot, nicht zu stehlen, vor allem der Menschenraub geächtet werden. Dabei ging es darum, den freien Mann davor zu schützen, geraubt, verkauft oder in Unfreiheit gehalten zu werden. Menschenraub wurde in Israel — im Gegensatz zu Eigentumsdelikten, die man durch materielle Entschädigung sühnen konnte — mit dem Tod bestraft: „Wer einen Menschen raubt, sei es, dass er ihn verkauft, sei es, dass man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben“ (2Mo 21,16). Es handelte sich hierbei also um ein Vergehen, das mit der härtesten aller möglichen Strafen geahndet wurde.

Darüber hinaus wurde auch der Diebstahl von fremdem Eigentum unter Strafe gestellt; das mosaische Gesetz forderte Wiedergutmachung für das Gestohlene. In der Regel musste doppelter, bei schwerwiegenderen Fällen sogar vier- oder fünffacher Ersatz geleistet werden (2Mo 21,37; 22,3.6.8).