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Katechismus der Neuapostolischen Kirche

2.4.2 Der zweite Glaubensartikel

Ich glaube an Jesus Christus, Gottes eingeborenen Sohn, unsern Herrn, der empfangen ist durch den Heiligen Geist, geboren von der Jungfrau Maria, gelitten unter Pontius Pilatus, gekreuzigt, gestorben, begraben, eingegangen in das Reich des Todes, am dritten Tag auferstanden von den Toten, aufgefahren in den Himmel; er sitzt zur Rechten Gottes, des allmächtigen Vaters, von dort wird er wiederkommen.

Der zweite Glaubensartikel spricht von Jesus Christus, dem Grund und Inhalt christlichen Glaubens. Jede Aussage dieses Artikels hat einen unmittelbaren neutestamentlichen Bezug. Schon die Bezeichnung „Jesus Christus“ ist ein Bekenntnis, nämlich zu Jesus von Nazareth als dem verheißenen und von Israel erwarteten Messias (aus dem Hebräischen: „Gesalbter“, gr.: „Christus“).

Doch Jesus ist nicht nur Messias, sondern auch „Gottes eingeborener Sohn“ (Joh 1,14.18). Durch diese Formulierung wird das wesensmäßige Verhältnis zwischen Gott, dem Vater, und Gott, dem Sohn, zur Sprache gebracht. Was die Formel „eingeborener Sohn“ heißt, verdeutlicht das Bekenntnis von Nizäa-Konstantinopel: Der Sohn ist „aus dem Vater geboren vor aller Zeit: Gott von Gott, Licht vom Licht, wahrer Gott vom wahren Gott, gezeugt, nicht geschaffen, eines Wesens mit dem Vater“. Dieser „eingeborene Sohn“ ist „unser Herr“. „Herr“ ist im Alten Testament die Bezeichnung Gottes, im Neuen Testament wird sie auf Jesus übertragen, um so sein göttliches Wesen zu verdeutlichen. „Herr“ bedeutet hier auch, dass Jesus Christus die Herrschaft über Himmel und Erde innehat (Phil 2,9-11).

Die nachfolgenden Aussagen betreffen den göttlichen Ursprung des Menschen Jesus und seine wunderbare Geburt. Jesus ist empfangen durch den Heiligen Geist (Lk 1,35; Mt 1,18), er hat somit seinen Ursprung nicht in der natürlichen Zeugung durch einen Mann, denn Maria war Jungfrau, als sie Jesus gebar (Lk 1,27). Die Jungfrauengeburt ist nicht als etwas Nebensächliches oder nur als antike mythologische Vorstellung anzusehen, sondern sie gehört zu den christlichen Grundüberzeugungen. Die Erwähnung der Maria in den Evangelien zeigt, dass Jesus wirklicher Mensch war und eine Mutter hatte.

Die Geschichtlichkeit Jesu wird zudem durch die Nennung von „Pontius Pilatus“ deutlich. Dieser war in den Jahren 26 bis 36 n.Chr. römischer Statthalter in Palästina, sodass Jesu Leiden in der Zeit seiner Regierung geschehen sind (Joh 18,28 ff.).

Dann werden drei wesentliche Geschehnisse erwähnt, die Jesus betreffen: „gekreuzigt, gestorben, begraben“. Dies lässt noch einmal das wahre Menschsein Jesu deutlich werden: Er musste einen schimpflichen Tod, nämlich den Tod am Kreuz, erdulden. Er starb und wurde begraben; damit nahm er am allgemeinen Menschenschicksal teil. Das Besondere wird erst durch das Geschehen „am dritten Tag auferstanden von den Toten“ zum Ausdruck gebracht. Hier handelt es sich also um etwas, das die menschliche Erfahrungswelt weit hinter sich lässt und allein vom Glauben her ausgesagt und verstanden werden kann. Hinter dieser Formulierung steht eine Bekenntnisformel, die schon in 1. Korinther 15,3.4 Erwähnung findet: „Denn als Erstes habe ich euch weitergegeben, was ich auch empfangen habe: Dass Christus gestorben ist für unsre Sünden nach der Schrift; und dass er begraben worden ist; und dass er auferstanden ist am dritten Tage nach der Schrift.“ Der zweimalige Verweis „nach der Schrift“ zeigt, dass es sich hier nicht um beliebige Ereignisse handelt, sondern um heilsgeschichtliche Notwendigkeiten. Jesus Christus „ist auferstanden von den Toten“, seine Auferstehung ist Voraussetzung und Verheißung der Auferstehung der Toten überhaupt.

Allerdings enthält das Apostolikum zwischen „gestorben“ und „am dritten Tage auferstanden“ noch den Einschub „eingegangen in das Reich des Todes“. Der neutestamentliche Beleg dazu findet sich in 1. Petrus 3,19. Dort ist die Rede davon, dass Jesus nach seinem Kreuzestod „gepredigt [hat] den Geistern im Gefängnis“.

Auf das Bekenntnis „auferstanden von den Toten“ folgt, dass Jesus Christus „aufgefahren [ist] in den Himmel“ (vgl. Apg 1,9-11). Das Erdenleben Jesu sowie seine unmittelbare Präsenz als Auferstandener haben damit ihren Abschluss gefunden. Die Aufnahme des Auferstandenen in den Himmel bedeutet seine Rückkehr zum Vater und seine Erhöhung. Das Erhöhtsein Jesu Christi findet seinen sprachlichen Ausdruck in der Formel: „Er sitzt zur Rechten Gottes, des allmächtigen Vaters“ (vgl. Kol 3,1).

Am Ende des zweiten Glaubensartikels wird zum Ausdruck gebracht, dass der erhöhte Herr wiederkommen wird, um die Seinen zu sich zu holen (Joh 14,3).