Gemeinde-
und Bezirkssuche

 

Katechismus der Neuapostolischen Kirche

12.1.8.7 Verkündigung und Vollmacht

Sündenvergebung muss verkündigt werden. Jesus hat einzelnen Menschen Sündenvergebung zugesprochen (u.a. Lk 7,48).

Die Sündenvergebung erfolgt durch die Freisprache, die Bevollmächtigte im Namen Jesu Christi verkündigen. Sie wird im Allgemeinen im Gottesdienst der ganzen Gemeinde verkündigt. Sie wirkt sich aber nur an dem aus, der sie im Glauben ergreift und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.

Die Vollmacht, im Namen Jesu die Vergebung der Sünden zu verkündigen, liegt im Amt der Versöhnung, im Apostelamt (Joh 20,23). Die priesterlichen Amtsträger verkündigen im Auftrag des Apostels die Freisprache im Namen Jesu. Dies hat die gleiche Wirkung, wie wenn es der Apostel tut.