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Katechismus der Neuapostolischen Kirche

5.3.5.1 Das vierte Gebot nach alttestamentlichem Verständnis

Das vierte Gebot steht, wie das mosaische Gesetz überhaupt, im Zusammenhang mit der Wüstenwanderung der Israeliten (5Mo 5,16). Aus dieser geschichtlichen Situation lässt sich die ursprüngliche Bedeutung des Gebots ableiten: Es betraf zunächst die freien Israeliten (nach damaligem Verständnis also nicht Frauen, Fremde und Sklaven). Sie sollten den älteren Angehörigen der Sippe Ehre erweisen, indem sie ihnen bei der beschwerlichen Wanderung beistanden. Die im Gebot ausgesprochene Verheißung galt ebenfalls den Israeliten: Sie sollten lange leben, es sollte ihnen wohlgehen — und zwar in Kanaan, dem Land, das erst noch einzunehmen war. Hier wird offenkundig, dass für das alte Bundesvolk „Wohlergehen“ auf das irdische Leben bezogen war. Als später die Israeliten Kanaan besiedelten, wurden die betagten Eltern dadurch geehrt, dass sie von ihren Nachkommen versorgt und im Krankheitsfall gepflegt wurden.

In etlichen Schriften des Alten Testaments wird dieses Gebot ausgelegt: In Sirach 3,14 zum Beispiel bezieht sich das vierte Gebot auf das Verhältnis zu den alt gewordenen Eltern: „Liebes Kind, nimm dich deines Vaters im Alter an und betrübe ihn ja nicht, solange er lebt“. In Sprüche 1,8 wird Gehorsam gegenüber Vater und Mutter gefordert; nach Tobias 10,13 sollen auch die Schwiegereltern geehrt werden: „Die Eltern umarmten ihre Tochter und küssten sie; dann ließen sie sie ziehen und ermahnten sie, die Eltern ihres Mannes zu ehren“.