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Selbstverpflichtung der Kirchen zum Aussetzen der Präsenzgottesdienste

16.11.2020

Die Vertreter der in Österreich staatlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften beschlossen heute gemeinsam mit der zuständigen Bundesministerin Susanne Raab im Rahmen ihrer Autonomie eine Selbstverpflichtung, welche die Religionsausübung während der Zeit des österreichweiten Lockdowns regelt.
 
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Bereits im Vorfeld hatte die Bundesregierung Wert auf die Unterstützung der Corona-Schutzmaßnahmen durch die Kirchen und Religionsgesellschaften gelegt. In besonderer Weise gilt dies nun für die Zeit des Lockdowns. Nach vorangehenden Gesprächen und einer Videokonferenz im Rahmen der Plattform der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften wurde am 16. November 2020 in einer Konferenz von Kultusministerin Raab, den Vertretern des Kultusamtes und des Bundeskanzleramtes sowie den Vertretern der Kirchen eine Regelung festgelegt, welche von den Religionsgemeinschaften in ihrem Bereich nun umgesetzt wird und in der es unter anderem heißt:

  • mit Wirkung vom 17.11. bis einschließlich 6.12.2020 werden keine öffentlichen Präsenzgottesdienste abgehalten
  • Gottesdienste zu Online-Zwecken und im Auftrag der Kirche sind weiterhin möglich, wobei hier die Teilnehmerzahl auf das Nötigste begrenzt ist
  • bei Beerdigungen sind maximal 50 Personen zugelassen
  • die Seelsorge für Menschen in Not, für Schwerstkranke und Sterbende ist möglich

Die Kirchen betonten ihre Verantwortung für die Gesellschaft und ihre Bereitschaft, einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie zu leisten. Die Neuapostolische Kirche Österreich war durch den Ständigen Vertreter des Kirchenpräsidenten, Hirten Hessler an diesen Beratungen und Beschlüssen beteiligt.