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Unterzeichnung der gegenseitigen Anerkennung der Taufe

27.06.2021

«Ich freue mich über diesen Schritt des christlichen Miteinanders, welcher die verbindende Kraft in der Kirche Christi in den Vordergrund stellt» - so äussert sich Bezirksapostel Jürg Zbinden. Er wird am 8. Juli 2021 im Rahmen eines Festaktes in Bern die gegenseitige Taufanerkennung unterzeichnen.
 
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Überall wo rite - das heisst im Namen Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes und mit Wasser getauft wird - können gläubige Menschen durch Gottes Gnade in den Leib Christi eingefügt werden. Die Heilige Wassertaufe ist der Kirche Christi als ganzer anvertraut. Deshalb hat die in anderen Kirchen rite vollzogene Taufe Gültigkeit. So lesen wir es in den Kapiteln 6.4.4 und 8.1 des Katechismus der Neuapostolischen Kirche, und so wird es seit vielen Jahren in der Neuapostolischen Kirche gehandhabt.

Auch andere christliche Kirchen in der Schweiz haben sich mit der gegenseitigen Anerkennung der Wassertaufe beschäftigt und dazu am Ostermontag, dem 21. April 2014, im Tessiner Ort Riva San Vitale eine Erklärung unterzeichnet. Die damalige Präsidentin der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Schweiz (AGCK Schweiz), die reformierte Pfarrerin Rita Famos, schrieb dazu: „Wir drücken unsere Freude aus über jeden Menschen, der getauft wird. Im Geist dieser Freude am gemeinsamen Taufsakrament, das uns trotz unterschiedlichem Kirchenverständnis und verschiedener Taufpraxis zur einen Gemeinschaft in der einen Kirche Gottes verbindet, entstand die Erklärung zur gegenseitigen Taufanerkennung.

Diese Freude dürfen wir als neuapostolische Christen teilen. Die Neuapostolische Kirche Schweiz ist seit 2014 Gastmitglied in der AGCK Schweiz, welche am 17. November 2021 das 50 Jahr-Jubiläum ihres Bestehens feiert. Bereits zuvor, am 8. Juli 2021, werden die Unterzeichnerkirchen von Riva San Vitale in einem Festakt in Bern nun auch offiziell die Anerkennung der in der Neuapostolischen Kirche gespendeten Wassertaufe bekunden.